Grundlagen &

Innovationen

unser wissen für sie

Brandschutztechnik ist ein dynamisches Feld, das kontinuierlich an neue Herausforderungen und technologische Entwicklungen angepasst wird. Ein umfassendes Verständnis dieser Technik ist entscheidend, um die Sicherheit von Gebäuden und deren Nutzern zu gewährleisten.

Hier erfahren Sie alles über die wesentlichen Aspekte der Brandschutztechnik. Von präventiven Maßnahmen und modernen Brandmeldeanlagen bis hin zu effektiven Löschsystemen und Notfallbeleuchtung – entdecken Sie, wie innovative Technologien und strenge Vorschriften zusammenarbeiten, um Gebäude und Menschen vor Feuer zu schützen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen und Trends in der Brandschutztechnik.

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Präventive Maßnahmen

Brandschutz beginnt oft mit präventiven Maßnahmen wie der Auswahl feuerfester Materialien und der Planung von Brandabschnitten in Gebäuden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern und eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.

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Brandmelde- anlagen

Moderne Brandmeldeanlagen
sind mit fortschrittlicher Technologie
ausgestattet, die es ermöglicht,
Brände frühzeitig zu erkennen.
Rauchmelder, Wärmemelder und
Flammenmelder sind gängige
Komponenten, die in verschiedenen
Umgebungen eingesetzt werden.

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Löschsysteme

Die Auswahl des richtigen
Löschsystems hängt von der Art
des Brandes und der Umgebung ab.
Von Sprinkleranlagen bis hin zu
Gaslöschsystemen bieten verschiedene Systeme unterschiedliche Vorteile
für spezifische Einsatzgebiete.

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Notfall-beleuchtung & Beschilderung

Eine gut geplante Notfallbeleuchtung
und klare Beschilderungen sind
entscheidend für die schnelle und
sichere Evakuierung im Brandfall.
Diese Systeme sorgen dafür, dass
Fluchtwege sichtbar bleiben und
Orientierung bieten.

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Regelungen & Normen

Die Brandschutztechnik unterliegt strengen Vorschriften und Normen, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese Vorschriften gewährleisten, dass Brandschutzsysteme den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen und effektive Schutzmaßnahmen bieten.

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Innovationen & Trends

Die Brandschutztechnik entwickelt sich kontinuierlich weiter. Neue Technologien wie vernetzte Brandmeldeanlagen über das Internet (IoT) und Fortschritte in der automatisierten Brandbekämpfung bieten vielversprechende Ansätze für einen effizienteren Brandschutz in der Zukunft.

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VERBOT FÜR SCHAUMLÖSCHMITTEL

Wissenswertes

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel
Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen, das voraussichtlich 2024 von der Europäischen Kommission verabschiedet wird. Da die Übergangsfristen kurz sind, ist schnelles Handeln erforderlich.

PFAS-haltige Löschmittel sind zwar in ihrer Wirksamkeit umstritten, jedoch eindeutig umweltschädlich und gesundheitsgefährdend. Fluor kann sich in der Umwelt anreichern, die Leber schädigen, das Hormonsystem stören und sogar krebserregend wirken.

Umweltorganisationen wie der BUND fordern daher einen kompletten Umstieg auf fluorfreie Löschmittel. Unsere fluorfreien Schaumfeuerlöscher sind umweltfreundlich, da sie keine perfluorierten Tenside enthalten und biologisch abbaubar sind. Sie erfüllen somit die zukünftigen Vorschriften und erfordern keine Umrüstung oder Austausch.

Wir geben Fragen & Antworten:
Was sind (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) (PFAS) und seit wann gelten welche Verbote/Einschränkungen?

Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung
von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette,
Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie
Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im
Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt
werden können.)
ZUR DEFINITION „PFAS„:
"PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern."
"Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten ‚C8-Fluorchemie".
• Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.
• Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.

"Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten. Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch EtherBindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden."
"Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig,

Zu den kurzkettigen PFCA gehören also:
–Perfluorbutansäure (PFBA),
– Perfluorpentansäure (PFPeA),
– Perfluorhexansäure (PFHxA) und
– Perfluorheptansäure (PFHpA).

Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA."
"Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt."
• Inhaltsstoffe derzeitige SchaumlöschmittelDie derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.

Quellen:
1. Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS“, Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, letzter Absatz (PDF), Stand 02.08.2022
3. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, Ende letzter Absatz, Seite 2, Absatz 1, Stand 02.08.2022
4. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs. 3 + 4, Stand 02.08.2022
5. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs.7, Stand 02.08.2022


Ab wann ist mit einem Verbot von fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern zu rechnen?

Kurfristige Entscheidung
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionenerwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.Wenn die Entscheidung über die PFAS-Beschränkung und ihre Bedingungen gefallen ist, wird es ernst.Dann müssen Sie mit einem kurzfristigen Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rechnen.Genau genommen haben Sie als Betreiber nach Inkrafttreten nur eine Übergangsfrist von 6 Monaten,um auf fluorfreie Alternativen umzustellen.Denn nach Ablauf dieser 6-monatigen Frist soll der Einsatz von Schaumfeuerlöschern mit Fluorsubstanzen offenbar nur noch unter ganz bestimmten, äußerst schwer zu erfüllenden Auflagen erlaubtsein (s. Punkt 07!).

Selbst wenn sich diese extremen Auflagen im Betrieb realisieren ließen, so wäre das auch nur einHerauszögern der Umstellung auf fluorfreie Alternativen. Denn spätestens 5 Jahre nach Inkrafttretendes Verbots dürfen Sie gar keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr in Ihrem Betrieb vorhalten –auch nicht unter irgendwelchen Auflagen; dann wären nur noch fluorfreie Geräte erlaubt.

Ich brauche neue Feuerlöscher. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei

Sie müssen Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen? Oder fordert IhrBrandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B?

Dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig einekosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nichtkostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.

Alternativen zu Schaumfeuerlöschern

Sollte Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscherzur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-BrandRisiko haben, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehenIhnen gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.

In dem Fall hätten Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf Ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig istder Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.

Empfehlung bei Brandklasse A

In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel istfluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleichmit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.

Empfehlung bei Brandklasse B

In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. DasLöschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Esdeckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!

ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern fürAußenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da esnach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.

Bei meinen Schaumfeuerlöschern steht demnächst ein Löschmitteltausch an. Was sollte ich jetzt beachten?

Bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf „fluorfrei“ umsteigen

Ein Löschmitteltausch erfolgt in der Regel alle 4 – 8 Jahre. Wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher also jetzt erneut mit fluorhaltigem Löschmittel befüllen lassen, müssen Sie davon ausgehen,dass Sie diese bei Eintritt des Verbots (also bereits weit vor dem nächsten erforderlichen Löschmitteltausch) nicht mehr verwenden dürfen.

Wir empfehlen daher dringend, bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (s. Punkt 03).

Erneut fluorhaltiges Löschmittel in Bestandslöscher einzufüllen, ist schlichtweg unwirtschaftlich.

Lassen sich meine fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern im Bestand auf fluorfreie Geräte umrüsten?

VULKAN arbeitet derzeit an Lösungen, fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Feuerlöscher
umzurüsten.

Sind Schaumfeuerlöscher überhaupt notwendig? Es gibt doch auch andere Löschmittel

Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt:
Brandklasse A und Brandklasse B.

Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle,Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.

Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:

ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedochdeutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuseru. ä. empfohlen.

CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrischleitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT dieBrandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!

Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zumLöschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlichorganischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh,Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damitjedoch nicht abgedeckt.

EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten(Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
• Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 03

Sollte ich fluorhaltige Schaumfeuerlöscher weiterhin verwenden wollen, welche Auflagen kommen nach der Übergangsfrist auf mich zu?

Um Ihre fluorhaltigen Feuerlöscher weiterzuverwenden, müssen Sie als Betreiber sehr hohe Hürdenmeistern. Aus dem Restriktionsvorschlag der ECHA geht hervor, dass PFAS-haltige tragbare Schaum-feuerlöscher ab 6 Monaten nach Inkrafttreten des Verbots nur noch unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel folgende:

PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (also Bränden derBrandklasse B) eingesetzt werden. (Selbst wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher speziellzum Löschen von Bränden der Brandklasse B vorhalten, müssten Sie also sicherstellen, dass diesemobilen Feuerlöschgeräte NICHT im Falle eines A-Brandes verwendet werden!)

Sie müssen die Verwendung fluorhaltiger Feuerlöschschäume begründen – einschließlich einer Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Alternativen.

Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Emissionen in die Umwelt sowie den direkten und indirektenKontakt mit Löschschäumen so weit wie technisch und wirtschaftlich machbar minimieren; also alleAnstrengungen unternehmen, eine Emission zu vermeiden. (Da es fluorfreie Alternativen und mittlerweile auch leistungsstarke fluorfreie Schaumlöschmittel gibt, lässt sich der Einsatz fluorhaltiger Löschmittel jedoch schwer oder gar nicht mehr rechtfertigen.)

Sie müssen einen standortspezifischen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen. Dieser muss eine Begründung für die Verwendung des PFAS-haltigen Löschmittels enthalten.Ebenso müssen Einzelheiten zu den Bedingungen für die Verwendung und Entsorgung des Schaumsaufgeführt werden. Pläne für die Eindämmung, Behandlung und angemessene Entsorgung flüssigerund fester Abfälle, die bei der Verwendung des Schaums, der routinemäßigen Reinigung und Wartungder Ausrüstung oder bei unbeabsichtigtem Austreten von Schaum anfallen, sind ebenso aufzuführen.Dieser Managementplan muss jährlich überprüft werden, so dass ggf. neue Technologien in dieBewertung einfließen. Er ist auf Verlangen der Vollzugsbehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Alle Abfälle sind auf das technisch und praktisch mögliche Maß der ordentlichen Verwertung zuzuführen. Auf keinen Fall darf etwas ins Abwasser gelangen, da der Trinkwasserschutz über allem steht!Eine Abfalldokumentation ist lückenlos zu führen und für die Vollzugsbehörde bereitzuhalten.

Alle bevorrateten Mengen an Löschmitteln sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die angemessene Entsorgung ist zu dokumentieren.

Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschschaum müssen mit dem Hinweis gekennzeichnet werden:„WARNUNG: enthält Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)“ – siehe auch unten „Kennzeichnungfluorhaltiger Schaumfeuerlöscher“. Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots sind auch bei BBränden keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr zulässig. Hier finden Sie denkompletten Restriktionsvorschlag der ECHA im Original.

Alles zur Brand-

schutzordnung

nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung umfasst Regeln und Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zum Schutz im Notfall. Sie definiert Verantwortlichkeiten, Notfallabläufe und Verhaltensweisen für alle Personen im Gebäude. Wichtige Bestandteile sind regelmäßige Schulungen, die Ausstattung mit Feuerlöschern, die Kennzeichnung von Fluchtwegen und regelmäßige Brandübungen. Eine gut implementierte Brandschutzordnung sorgt für Sicherheit und minimiert Risiken im Brandfall.

Sie ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Sie muss in allen Teilen auf die bauliche Anlage abgestimmt werden und besteht aus den Teilen A, B und C.

Neben den grundlegenden Komponenten können folgende Punkte die Effektivität der Brandschutzordnung weiter verbessern:

Erstellung detaillierter Notfallpläne

Eine klare und strukturierte Notfallplanung ist essenziell für den Brandschutz. Detaillierte Notfallpläne definieren Rollen, Zuständigkeiten und Maßnahmen, um im Ernstfall schnell und effektiv zu reagieren. So werden Risiken minimiert und Menschenleben geschützt.

Regelmäßige Überprüfungen und Audits

Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Audits sind unverzichtbar, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Brandschutzmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Mit einer aktuellen und geprüften Brandschutzordnung erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und
gewährleisten maximale Sicherheit.

Integration neuer Technologien

Moderne Technologien revolutionieren den Brandschutz. Von intelligenten Rauchmeldern bis hin zu digitalen Alarmierungssystemen: Die Integration innovativer Lösungen erhöht die Effizienz und Sicherheit Ihrer Brandschutzmaßnahmen erheblich.

 Förderung einer Sicherheitskultur

Eine nachhaltige Sicherheitskultur ist die Grundlage für effektiven Brandschutz. Durch Schulungen und regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen wird das Bewusstsein für
Sicherheitsfragen gestärkt – ein entscheidender Faktor für Prävention und Schutz.

Erstellung von Evakuierungsplänen

Effektive Evakuierungspläne sind das Herzstück jeder Brandschutzordnung. Sie legen Fluchtwege, Sammelstellen und klare Handlungsanweisungen fest, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten.

Dokumentation und Nachverfolgung

Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Durch die sorgfältige Nachverfolgung von Maßnahmen, Prüfungen und Vorfällen behalten Sie den Überblick und optimieren Ihre Prozesse
kontinuierlich.

Brandschutzordnung

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"Sicherheit ist nicht nur das Fehlen von Gefahr, sondern die Anwesenheit von Schutzmaßnahmen."

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