Entdecken Sie unsere umfassenden Brandschutzprodukte: Von hochwertigen Feuerlöschern über effektive Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bis hin zu robusten Brandschutztüren und -toren.
Zusätzlich bieten wir praktische Ergänzungen wie Löschdecken, Erste-Hilfe-Koffer und weitere wichtige Sicherheitsausstattungen. Vertrauen Sie auf unsere Lösungen, um Ihre Sicherheit optimal zu gewährleisten.
Unsere Produkte kombinieren Qualität und Zuverlässigkeit, um Ihnen umfassenden Schutz zu bieten. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und finden Sie die passende Ausrüstung für Ihre Bedürfnisse.
ZUM KONTAKT100 x 200 cm,
Tür inklusive Zarge,
links / rechts verwendbar
und Profilzylinder.
180 x 200 cm,
Tür inklusive Zarge,
Doppelflügeltür,
Türblatt-Stärke: ca. 39,5 mm
Wussten Sie, dass etwa 95% aller Brandopfer nicht durch Flammen, sondern durch Rauchvergiftung sterben? Rauch breitet sich schnell aus und enthält gefährliche Giftstoffe, die zu Atemnot, Bewusstlosigkeit und Ersticken führen können. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen mit einer professionellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA).
Diese Systeme sind entscheidend für den vorbeugenden Brandschutz, da sie Rauch und Wärme schnell nach außen ableiten und so Fluchtwege freihalten. Besonders bei großen Gebäuden oder mehr als 5 Obergeschossen sind RWA-Anlagen unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Kontaktieren Sie uns, um die beste Lösung für Ihre Immobilie zu finden und Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen die ganze Palette von einfacheren Rauchabzugsanlagen (RA) bis zu hochkomplexen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen an. Dann planen und installieren wir Ihre Anlage inkl. sämtlicher Komponenten und ermöglichen Ihnen eine längerfristige Begleitung und Wartung durch unser Fachpersonal.
Die Wartung der RWA-Anlage ist ein wichtiger Teil, um sicherzustellen, dass sie richtig funktioniert und im Falle eines Feuers einsatzbereit ist. Die Richtlinie DIN 18232 schreibt vor, dass Rauchabzugsanlagen einmal im Jahr gewartet werden müssen.
Ludwig-Brandschutztechnik führt die Prüfung, Instandhaltung und Wartung Ihrer RWA-Anlagen und Rauchabzugsanlagen durch. Treten Sie mit uns in Kontakt, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir gewährleisten das höchste Maß an Sicherheit. Wir prüfen Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und jegliches Zubehör auf ihre Funktionsfähigkeit. Kontaktieren Sie uns!
Wir bieten Ihnen die ganze Palette von einfacheren Rauchabzugsanlagen (RA) bis zu hochkomplexen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen an. Dann planen und installieren wir Ihre Anlage inkl. sämtlicher Komponenten und ermöglichen Ihnen eine längerfristige Begleitung und Wartung durch unser Fachpersonal.
Die Wartung der RWA-Anlage ist ein wichtiger Teil, um sicherzustellen, dass sie richtig funktioniert und im Falle eines Feuers einsatzbereit ist. Die Richtlinie DIN 18232 schreibt vor, dass Rauchabzugsanlagen einmal im Jahr gewartet werden müssen.
Ludwig-Brandschutztechnik führt die Prüfung, Instandhaltung und Wartung Ihrer RWA-Anlagen und Rauchabzugsanlagen durch. Treten Sie mit uns in Kontakt, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir gewährleisten das höchste Maß an Sicherheit. Wir prüfen Betätigungs- und Steuerungselemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und jegliches Zubehör auf ihre Funktionsfähigkeit. Kontaktieren Sie uns!
Brandschutztüren und -tore sind ein wichtiges Mittel, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in einem Gebäude zu verhindern. Durch die Unterteilung des Gebäudes in Brandabschnitte kann eine schnelle Evakuierung ermöglicht werden.
Die Hauptaufgabe unserer Brandschutztüren und -tore ist es, im Brandfall als selbstschließende Türen Rauch und Feuer zu verhindern bzw. zu verzögern. Um die optimale Wirkung zu erzielen, müssen die Türen und Tore der jeweiligen Situation angepasst sein und fachgerecht von uns montiert werden. Wir bieten Ihnen individuelle Brandschutz Lösungen an.
Brandschutztüren und -Tore werden oft nur in Verbindung mit doppelwandigen Metalltüren gesehen, dabei sind moderne Brandschutztüren funktional und ästhetisch. Ludwig-Brandschutztechnik berät Sie als Experte für Brandschutztüren und -tore individuell über die Brandschutz-Notwendigkeiten Ihrer Raum- und Gebäudesituation.
Unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter begleiten Sie von der ersten Beratung über die Planung und Installation bis hin zur der Produktauswahl und der regelmäßigen Wartung.
Wir bieten Ihnen einen kompletten Service rund um Brandschutztüren und -tore, egal ob bei Neubauten oder der Sanierung Ihrer Immobilie. Unser geschultes und erfahrenes Fachpersonal führt schnell und zuverlässig die notwendigen Arbeiten durch.
Wartungsabwicklungen ist ein Bestandteil unseres Service für Brandschutztüren und -tore. Brandschutztüren oder Tore von Fremdfabrikaten stellen für uns kein Problem dar, da unser zertifiziertes Fachpersonal Wartungsarbeiten aller Fabrikate durchführen kann.
Brandschutztüren und -tore sind ein wichtiges Mittel, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in einem Gebäude zu verhindern. Durch die Unterteilung des Gebäudes in Brandabschnitte kann eine schnelle Evakuierung ermöglicht werden.
Die Hauptaufgabe unserer Brandschutztüren und -tore ist es, im Brandfall als selbstschließende Türen Rauch und Feuer zu verhindern bzw. zu verzögern. Um die optimale Wirkung zu erzielen, müssen die Türen und Tore der jeweiligen Situation angepasst sein und fachgerecht von uns montiert werden. Wir bieten Ihnen individuelle Brandschutz Lösungen an.
Brandschutztüren und -Tore werden oft nur in Verbindung mit doppelwandigen Metalltüren gesehen, dabei sind moderne Brandschutztüren funktional und ästhetisch. Ludwig-Brandschutztechnik berät Sie als Experte für Brandschutztüren und -tore individuell über die Brandschutz-Notwendigkeiten Ihrer Raum- und Gebäudesituation.
Unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter begleiten Sie von der ersten Beratung über die Planung und Installation bis hin zur der Produktauswahl und der regelmäßigen Wartung.
Wir bieten Ihnen einen kompletten Service rund um Brandschutztüren und -tore, egal ob bei Neubauten oder der Sanierung Ihrer Immobilie. Unser geschultes und erfahrenes Fachpersonal führt schnell und zuverlässig die notwendigen Arbeiten durch.
Wartungsabwicklungen ist ein Bestandteil unseres Service für Brandschutztüren und -tore. Brandschutztüren oder Tore von Fremdfabrikaten stellen für uns kein Problem dar, da unser zertifiziertes Fachpersonal Wartungsarbeiten aller Fabrikate durchführen kann.
Vor allem die Fluorzusätze bzw. PFAS in Schaumlöschmitteln ermöglichten eine effektive Bekämpfung
von Flüssigkeitsbränden, also von Bränden der Brandklasse B (wie z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette,
Lacke, Teer, Stearin, Paraffin) und waren daher erforderlich. Erst seit kurzem sind fluorfreie
Schaumlöschmittel auf dem Markt. (Minimax hat mittlerweile sehr leistungsstarke Schaumgeräte im
Produktportfolio, die sehr gut als Alternative zum fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher eingesetzt
werden können.)
ZUR DEFINITION „PFAS„:
"PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die etwa 4.700 Substanzen umfasst. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt. Der Nachteil dieser Verbindungen ist ihre Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz), da viele PFAS toxisch sind und sich über die Nahrungskette anreichern."
"Die verschiedenen PFAS unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffketten und den im Molekül vorhandenen, weiteren Strukturen (funktionelle Gruppen). Bislang sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) die am besten untersuchten Verbindungen. Diese beiden Verbindungen gehören (zusammen mit anderen verwandten Verbindungen) zur sogenannten ‚C8-Fluorchemie".
• Einschränkungen von Perfluoroktansäure (PFOA)PFOA ist in der EU seit 2020 verboten. Der Anteil von PFOA darf nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes beinhalten. Ab 2023 wird der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.
• Einschränkungen von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)Die Grenzwerte von PFOS sind seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt. Danach darf PFOS nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichtes in Feuerlöschmitteln enthalten sein.
"Daneben gibt es aber PFAS mit längeren oder kürzeren Kohlenstoffketten. Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt, darunter auch PFAS mit kürzeren perfluorierten Kohlenstoffketten. Außerdem sind zahlreiche sogenannte Vorläuferstoffe im Einsatz, zum Beispiel durch EtherBindungen unterbrochene PFAS. Diese Vorläuferstoffe können beispielsweise in schwer abbaubare PFAS wie z. B. PFOA oder PFOS umgewandelt werden."
"Entsprechend der Länge der fluorierten Kohlenstoffketten unterscheidet man kurzkettige und langkettige PFAS. Bei den PFCA spricht man bei Verbindungen mit kürzeren Kohlenstoffketten als Perfluoroktansäure (PFOA) von ‚kurzkettig,
Zu den kurzkettigen PFCA gehören also:
–Perfluorbutansäure (PFBA),
– Perfluorpentansäure (PFPeA),
– Perfluorhexansäure (PFHxA) und
– Perfluorheptansäure (PFHpA).
Bei PFOA, Perfluornonansäure (PFNA) und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA."
"Neben der Bezeichnung ‚PFAS‘ für poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen werden häufig auch die Abkürzungen ‚PFT‘ für Perfluortenside und ‚PFC‘ für Per- und polyfluorchemikalien genutzt. Ihre Abgrenzung erfolgt nicht immer scharf. Eine Verwendung dieser Begriffe für die Gruppe der PFAS sollte vermieden werden, da es sich dabei um verschiedene Gruppen von Chemikalien handelt."
• Inhaltsstoffe derzeitige SchaumlöschmittelDie derzeit häufig in Schaumfeuerlöschern verwendeten PFC Schaummittel basieren auf kurzkettigen C6-Telomeren (PFHxA) und enthalten daher meist kein PFOA (langkettige C8-Telomere). Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.
Quellen:
1. Webseite des Umweltbundesamtes, „Perfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS“, Abs. 1 + 2, Stand 02.08.2022
2. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, letzter Absatz (PDF), Stand 02.08.2022
3. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 1, Ende letzter Absatz, Seite 2, Absatz 1, Stand 02.08.2022
4. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs. 3 + 4, Stand 02.08.2022
5. Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Seite 2, Abs.7, Stand 02.08.2022
Kurfristige Entscheidung
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionenerwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.Wenn die Entscheidung über die PFAS-Beschränkung und ihre Bedingungen gefallen ist, wird es ernst.Dann müssen Sie mit einem kurzfristigen Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rechnen.Genau genommen haben Sie als Betreiber nach Inkrafttreten nur eine Übergangsfrist von 6 Monaten,um auf fluorfreie Alternativen umzustellen.Denn nach Ablauf dieser 6-monatigen Frist soll der Einsatz von Schaumfeuerlöschern mit Fluorsubstanzen offenbar nur noch unter ganz bestimmten, äußerst schwer zu erfüllenden Auflagen erlaubtsein (s. Punkt 07!).
Selbst wenn sich diese extremen Auflagen im Betrieb realisieren ließen, so wäre das auch nur einHerauszögern der Umstellung auf fluorfreie Alternativen. Denn spätestens 5 Jahre nach Inkrafttretendes Verbots dürfen Sie gar keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr in Ihrem Betrieb vorhalten –auch nicht unter irgendwelchen Auflagen; dann wären nur noch fluorfreie Geräte erlaubt.
Wenn Schaumfeuerlöscher, dann 100 % fluorfrei
Sie müssen Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher ersetzen oder austauschen? Oder fordert IhrBrandschutzkonzept bei der Erstausrüstung Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B?
Dann empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu wählen. Das wäre langfristig einekosten- und umweltoptimale Lösung. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nichtkostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Alternativen zu Schaumfeuerlöschern
Sollte Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung NICHT explizit Schaumfeuerlöscherzur Abdeckung der Brandklassen A + B fordern (wenn Sie also KEINE Bereiche mit einem B-BrandRisiko haben, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten in größeren Mengen gearbeitet wird), stehenIhnen gegebenenfalls fluorfreie Alternativen zum Schaumfeuerlöscher zur Verfügung.
In dem Fall hätten Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf Ihre vorhandenen Brandrisiken bzw. Brandklassen zu prüfen und diese gezielt mit den dafür erforderlichen Feuerlöschern abzudecken. Häufig istder Einsatz eines Schaumfeuerlöschers gar nicht erforderlich.
Empfehlung bei Brandklasse A
In vielen Büros und Verkaufsräumen herrscht häufig nur die Brandklasse A vor. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit wässriger Lösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel istfluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark. Es erreicht im Vergleichmit leistungsstarken Schaumlöschmitteln für die Brandklasse A eine gleiche oder höhere Löschleistung.
Empfehlung bei Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. DasLöschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Esdeckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, das Löschpulver wird jedoch nicht für innen, sondern fürAußenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da esnach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf „fluorfrei“ umsteigen
Ein Löschmitteltausch erfolgt in der Regel alle 4 – 8 Jahre. Wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher also jetzt erneut mit fluorhaltigem Löschmittel befüllen lassen, müssen Sie davon ausgehen,dass Sie diese bei Eintritt des Verbots (also bereits weit vor dem nächsten erforderlichen Löschmitteltausch) nicht mehr verwenden dürfen.
Wir empfehlen daher dringend, bei anstehendem Löschmitteltausch schon jetzt auf fluorfreie Alternativen umzusteigen (s. Punkt 03).
Erneut fluorhaltiges Löschmittel in Bestandslöscher einzufüllen, ist schlichtweg unwirtschaftlich.
VULKAN arbeitet derzeit an Lösungen, fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Feuerlöscher
umzurüsten.
Schaum wird sehr häufig als Löschmittel eingesetzt, weil es zwei Brandklassen gleichzeitig abdeckt:
Brandklasse A und Brandklasse B.
Zur Brandklasse B zählen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Öle,Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer usw. Die abdeckende, beständige und gleitfähige Schaumschicht des Schaumfeuerlöschers ermöglicht es, diese Flüssigkeitsbrände zu löschen.
Andere Löschmittel unterscheiden sich vom Schaumlöschmittel wie folgt:
ABC-Pulver ist zwar ähnlich leistungsstark wie Schaum, hinterlässt nach einem Löscheinsatz jedochdeutlich stärkere Verschmutzungen. Löschpulver wird daher für Außenbereiche, Garagen, Parkhäuseru. ä. empfohlen.
CO2-Feuerlöscher löschen nahezu rückstandslos, sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrischleitend. Sie sind für die Brandklasse B geeignet – decken also im Gegensatz zu Schaum NICHT dieBrandklasse A ab. Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!
Wasser-Feuerlöscher eignen sich gut, Feuerlöscher mit wässriger Salzlösung sogar hervorragend zumLöschen von Entstehungsbränden der Brandklasse A. Dazu zählen Brände fester Stoffe (hauptsächlichorganischer Natur), die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z. B. Holz, Papier, Stroh,Textilien, Kohle, Autoreifen. Im Gegensatz zum Schaumfeuerlöscher wird die Brandklasse B damitjedoch nicht abgedeckt.
EMPFEHLUNG:
Der Einsatz von Schaumfeuerlöschern ist sinnvoll in Bereichen, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten(Brandklasse B) in größeren Mengen gearbeitet wird.
• Bitte BEACHTEN Sie auch die Empfehlungen aus Punkt 03
Um Ihre fluorhaltigen Feuerlöscher weiterzuverwenden, müssen Sie als Betreiber sehr hohe Hürdenmeistern. Aus dem Restriktionsvorschlag der ECHA geht hervor, dass PFAS-haltige tragbare Schaum-feuerlöscher ab 6 Monaten nach Inkrafttreten des Verbots nur noch unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel folgende:
PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (also Bränden derBrandklasse B) eingesetzt werden. (Selbst wenn Sie Ihre fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher speziellzum Löschen von Bränden der Brandklasse B vorhalten, müssten Sie also sicherstellen, dass diesemobilen Feuerlöschgeräte NICHT im Falle eines A-Brandes verwendet werden!)
Sie müssen die Verwendung fluorhaltiger Feuerlöschschäume begründen – einschließlich einer Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Alternativen.
Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Emissionen in die Umwelt sowie den direkten und indirektenKontakt mit Löschschäumen so weit wie technisch und wirtschaftlich machbar minimieren; also alleAnstrengungen unternehmen, eine Emission zu vermeiden. (Da es fluorfreie Alternativen und mittlerweile auch leistungsstarke fluorfreie Schaumlöschmittel gibt, lässt sich der Einsatz fluorhaltiger Löschmittel jedoch schwer oder gar nicht mehr rechtfertigen.)
Sie müssen einen standortspezifischen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen. Dieser muss eine Begründung für die Verwendung des PFAS-haltigen Löschmittels enthalten.Ebenso müssen Einzelheiten zu den Bedingungen für die Verwendung und Entsorgung des Schaumsaufgeführt werden. Pläne für die Eindämmung, Behandlung und angemessene Entsorgung flüssigerund fester Abfälle, die bei der Verwendung des Schaums, der routinemäßigen Reinigung und Wartungder Ausrüstung oder bei unbeabsichtigtem Austreten von Schaum anfallen, sind ebenso aufzuführen.Dieser Managementplan muss jährlich überprüft werden, so dass ggf. neue Technologien in dieBewertung einfließen. Er ist auf Verlangen der Vollzugsbehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Alle Abfälle sind auf das technisch und praktisch mögliche Maß der ordentlichen Verwertung zuzuführen. Auf keinen Fall darf etwas ins Abwasser gelangen, da der Trinkwasserschutz über allem steht!Eine Abfalldokumentation ist lückenlos zu führen und für die Vollzugsbehörde bereitzuhalten.
Alle bevorrateten Mengen an Löschmitteln sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die angemessene Entsorgung ist zu dokumentieren.
Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschschaum müssen mit dem Hinweis gekennzeichnet werden:„WARNUNG: enthält Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)“ – siehe auch unten „Kennzeichnungfluorhaltiger Schaumfeuerlöscher“. Spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Verbots sind auch bei BBränden keine fluorhaltigen Schaumfeuerlöscher mehr zulässig. Hier finden Sie denkompletten Restriktionsvorschlag der ECHA im Original.
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